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» HomeServiceStiftungsgründung

Die Gründung einer Stiftung

Förderung und Sicherung der Jugendarbeit

der Weg zur Stiftung

Wer kann stiften?
Jede/er kann eine Stiftung gründen.
Die Stiftung trägt in der Regel Ihren Namen.

Was kann gestiftet werden?
Neben Geldleistungen kann Sachvermögen gestiftet werden.
Die Erträge aus diesem Vermögen werden ausschließlich für den festgelegten Stiftungszweck verwendet.

Wie viel Kapital muss zur Verfügung stehen?
Die Höhe der Stiftungseinlage ist abhängig vom Zweck,
den die Stiftung verfolgt. Sie bleibt vollkommen dem Stifter überlassen.

Bleibt das eingebrachte Kapital erhalten?
Ja, denn der Kapitalerhalt ist das wesentliche Merkmal einer
Stiftung. Dank der jährlichen Erträge lässt sich der Stiftungszweck
auf Dauer erfüllen.

Kann ich mich selbst engagieren?
Selbstverständlich! Gerade aus diesem Grund werden die
meisten Stiftungen bereits zu Lebzeiten gegründet.
In welchem Maße Sie sich engagieren, bleibt Ihnen überlassen.

Wann kann man eine Stiftung gründen?
Es gibt zwei Möglichkeiten:
Die Gründung zu Lebzeiten, so kann die Stiftung
aktiv begleitet werden und die Stifter haben am Erfolg teil.
Zum anderen kann die Stiftung durch das Testament errichtet werden.

Muss die Stiftung selbst verwaltet werden?
Die Jugendstiftung JUST bietet bei der Verwaltung
und Organisation fachkundige Hilfe an.
Auf Wunsch kann die Stiftung komplett und
nach den persönlichen Vorstellungen
verwaltet und organisiert werden.